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Die zweite Pflichtversicherung der Haftpflichtversicherungen in Deutschland ist die Jagd-Haftpflichtversicherung. Sie ist erforderlich, sobald ein Jagdschein beantragt wird.

Die Jagd Haftpflichtversicherung sichert dabei nicht nur das Risiko bei der eigentlichen Jagd ab, sondern übernimmt auch die Absicherung des Produktrisikos bei der Weitergabe von Wildbret.

Des weiteren werden über diese Versicherung auch Personen und Helfer des Jagdbetriebes, wie eventuell Treiber abgesichert, generell mit Weltweiter Deckung.

Die Versicherung übernimmt Deckung für verschiedene Risiken im Zusammenhang mit der Jagd, auch Schäden aus dem Halten und dem Einsatz von Jagdhunden und Beizvögeln.

Neben Schmerzensgeldansprüchen Angehöriger nach Schussverletzungen werden auch die Beschädigung und das Abhandenkommen fremder Gegenstände, Personen- oder Sachschäden, die aus dem Verkauf oder der Weitergabe von Wild oder Wildbret entstehen reguliert.

Wie generell bei den Haftpflichtversicherungen üblich, wird vor der Regulierung durch die Jagd-Haftpflicht die Rechtmäßigkeit der Forderungen geprüft und bei Bedarf mit Rechtsmitteln abgewehrt.

-> Lassen Sie Ihre Absicherung bei Bedarf auf diese Deckungslücke hin prüfen!

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(Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.)

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